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1. NOVEMBER 2012
ÖSTERREICH

Österreich muss Jehovas Zeugen für Diskriminierung entschädigen

Österreich muss Jehovas Zeugen für Diskriminierung entschädigen

STRASSBURG (Frankreich): Am 25. September 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die Republik Österreich habe Jehovas Zeugen diskriminiert. Österreich muss Jehovas Zeugen nun knapp 13 000 Euro Schadensersatz zahlen.

2002 hatte die Republik Österreich zwei Predigern von Jehovas Zeugen von den Philippinen, die eine Tagalog sprechende Gemeinde von Jehovas Zeugen in Österreich seelsorgerisch betreuen wollten, die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Außerdem hatten die Behörden 1999 für eine Spende Schenkungssteuer verlangt. Begründet wurde das Vorgehen der Behörden in beiden Fällen damit, dass Jehovas Zeugen lediglich eine „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ seien, nicht aber eine „gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft“. Dadurch wurden Jehovas Zeugen bestimmte Privilegien vorenthalten, die anderen etablierten Religionsgemeinschaften zugestanden werden.

Das ist bereits das 6. Mal, dass der Gerichtshof die Republik Österreich verurteilt und ein Urteil zugunsten von Jehovas Zeugen fällt. Dieses Urteil bekräftigt eine Entscheidung aus dem Jahr 2008. Darin hatte der Gerichtshof erklärt, Jehovas Zeugen hätten in „erheblich kürzerer Zeit“ als „Religionsgesellschaft“ anerkannt werden müssen — da sie sowohl auf internationaler Ebene als auch in Österreich „seit Langem fest etabliert“ seien.

Jehovas Zeugen gehen davon aus, dass das nunmehrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Wahrung der Grundfreiheiten und zum Schutz gegen religiöse Diskriminierung beitragen wird — und zwar nicht nur zum Nutzen aller Zeugen Jehovas, sondern auch aller anderen Bürger der Mitgliedsstaaten des Europarats.

Medienkontakt:

J. R. Brown, Office of Public Information, Telefon +1 718 560 5000

Österreich: Johann Zimmermann, Telefon +43 1 804 53 45