4. JULI 2017
KASACHSTAN
Kasachstan ordnet vorübergehende Einstellung der Tätigkeit des Zweigbüros von Jehovas Zeugen an
Am 29. Juni 2017 ordnete ein kasachisches Gericht an, dass das Zweigbüro von Jehovas Zeugen in Almaty (Kasachstan) seine Tätigkeit für drei Monate einstellen muss und verhängte eine Geldstrafe von 680 000 KZT (1850 €).
Die Entscheidung des Gerichts folgte einer Aufsehen erregenden Razzia auf dem Gelände des Zweigbüros am 17. Mai 2017, die von rund 40 zum Teil maskierten bewaffneten Beamten durchgeführt wurde. Jehovas Zeugen haben vor, gegen die Razzia Beschwerde einzulegen.
Am 5. Juni 2017 inspizierte die Polizei das Zweigbüro und die Behörden behaupteten, es lägen gewisse Protokollverstöße vor. Die Zeugen fochten die Ergebnisse der Inspektion an, die vorschriftswidrig durchgeführt worden war.
Die Entwicklungen in Kasachstan erinnern an die polizeiliche Einschüchterung und religiöse Intoleranz, denen Jehovas Zeugen in Russland ausgesetzt sind, wo die Tätigkeit von Jehovas Zeugen verboten worden ist. Die Zeugen werden bis zum 14. Juli 2017 gegen die Entscheidung vom 29. Juni Rechtsmittel einlegen.
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