1. OKTOBER 2019
ITALIEN
Italiens Oberster Gerichtshof bestätigt Gleichberechtigung bezüglich religiöser Erziehung in Sorgerechtsfall
Am 30. August 2019 traf der Kassationsgerichtshof in Rom eine bedeutsame Entscheidung in Verbindung mit dem elterlichen Sorgerecht. Das höchste Gericht Italiens bestätigte das Recht einer Zeugin Jehovas, ihr minderjähriges Kind gemäß ihrem Glauben zu belehren.
Der Kindesvater, der kein Zeuge Jehovas ist und von der Mutter getrennt lebt, bestand darauf, dass das Kind ausschließlich nach seiner religiösen Überzeugung erzogen werden dürfe. Zwei Gerichte unterer Instanz entschieden zugunsten des Vaters und begründeten dies mit der Aussage, es könnte das Kind „verwirren“, ihm eine andere Religion beizubringen. Durch diese Gerichtsentscheidungen wurde das Recht der Mutter eingeschränkt, ihren Sohn gemäß ihrer religiösen Überzeugung zu belehren. Der Kassationsgerichtshof hob die Entscheidungen der unterinstanzlichen Gerichte auf und bestätigte das Recht des minderjährigen Kindes, „zu beiden Elternteilen die gleiche Beziehung“ zu haben. Der Kassationsgerichtshof hob auch hervor, dass alle Konfessionen „vor dem Gesetz den gleichen Respekt verdienen“, und verurteilte das „Vorurteil“ gegenüber Jehovas Zeugen, das seiner Ansicht nach durch die Entscheidungen der unterinstanzlichen Gerichte zum Ausdruck kam. Die Gerichtsentscheidung bekräftigt, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Elternteilen bezüglich der religiösen Erziehung ihrer Kinder kein Richter das Recht hat zu entscheiden, welche Religion besser sei.
Wir hoffen, dass diese Entscheidung des Kassationsgerichtshofs für zukünftige Sorgerechtsfälle in Italien richtungsweisend sein wird. Zweifellos profitieren davon alle Eltern, die sich bemühen, ihre Kinder „nach den Maßstäben und der Anleitung Jehovas“ zu erziehen (Epheser 6:4).