HÖHEPUNKTE UND JAHRESRÜCKBLICK
Bericht zur rechtlichen Situation
ARMENIEN bietet jetzt ein alternatives Zivildienstprogramm an, das die christliche Neutralität nicht verletzt
2013 führte die armenische Regierung ein alternatives Zivildienstprogramm ein. Da Zeugen Jehovas den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können sie jetzt einen alternativen zivilen Dienst leisten, statt eine Gefängnisstrafe in Kauf zu nehmen. Im Januar 2014 berichtete das Zweigbüro, dass 71 Brüder im Rahmen dieser Neuregelung ihren Dienst bereits begonnen hatten. Einige Brüder sind beispielsweise in Krankenhäusern als Küchenhilfe oder bei der Pflege von Kranken eingesetzt. Die Verantwortlichen des neuen Programms äußerten sich positiv über die Arbeitsmoral der Brüder und ihre Einstellung zu der meist schweren Arbeit. Die Brüder schätzen die Möglichkeit, nun einen Zivildienst leisten zu können, der mit ihrem christlichen Gewissen vereinbar ist. * Ein Bruder bemerkte: „Wir sind Jehova dankbar, dass wir einen alternativen Zivildienst verrichten können. Dadurch können wir unsere Neutralität bewahren und gleichzeitig unseren Glauben ausüben.“
DOMINIKANISCHE REPUBLIK Jehovas Zeugen können zum ersten Mal eine gesetzlich anerkannte Trauung selbst durchführen
1954 unterzeichnete die Regierung der Dominikanischen Republik ein Konkordat mit dem Vatikan, das die katholische Kirche als einzige Religion bevollmächtigte, Trauungen durchzuführen. Wurde ein Paar nicht kirchlich getraut, konnte ein Standesbeamter die Eheschließung vollziehen. Im Jahr 2010 trat eine neue Verfassung in Kraft, die besagt, dass jetzt auch geeignete Vertreter anderer Religionen Eheschließungen vornehmen können. Die Regierung organisierte eine Schulung für alle, die an einer Trauberechtigung Interesse hatten. Das Zweigbüro in der Dominikanischen Republik wählte 30 Älteste dafür aus. Insgesamt meldeten sich mehr als 2 000 Personen für diese Schulung an, aber nur 32 bekamen eine Berechtigung. Bemerkenswert ist, dass alle 30 Brüder die offizielle Erlaubnis erhielten, Zeugen Jehovas zu trauen.
INDIEN Die Brüder sind entschlossen, mutig zu predigen
Am 27. Januar 2014 kam die Menschenrechtskommission vom Bundesstaat Karnataka zu dem Schluss, der Polizeikommissar (PK) in Old Hubli habe die Menschenrechte von Bruder Sundeep Muniswamy verletzt. Was war passiert? Bei einem Pöbelangriff am 28. Juni 2011 hatte der PK nichts zum Schutz von Bruder Muniswamy unternommen. Aufgrund dieses Tatbestands forderte die Kommission die Regierung von Karnataka
auf, gegen den PK eine Disziplinarmaßnahme einzuleiten. Außerdem sollte er eine Entschädigung in Höhe von 20 000 Rupien (260 Euro) an Bruder Muniswamy zahlen. Die Kommission wies die Regierung an, den Betrag vom Gehalt des PK einzuziehen.Wie Bruder Muniswamy sagte, sind er und seine Familie Jehova für diese außergewöhnliche Entscheidung sehr dankbar, und sie sind entschlossen, die gute Botschaft weiter mutig zu predigen. Diese Entscheidung hat nicht nur den Glauben der Brüder gestärkt, sondern auch ihre Zuversicht in Jehovas Fähigkeit, sein Volk zu beschützen. An die Behörden erging dadurch auch die unmissverständliche Botschaft, die Menschenrechte von Jehovas Zeugen in Karnataka zu schützen. Im gleichen Fall ist ein Strafverfahren gegen Bruder Muniswamy und einen anderen Bruder noch nicht abgeschlossen.
KIRGISISTAN Die Verfassungskammer des Obersten Gerichts stärkt das Recht auf Wehrdienstverweigerung
Der 19. November 2013 war ein bedeutender Tag für alle Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Die Verfassungskammer des Obersten Gerichts verkündete eine Entscheidung in 11 Fällen von Zeugen Jehovas und erklärte das Zivildienstprogramm in Kirgisistan für verfassungswidrig. Das Gesetz verlangte von Zivildienstleistenden, dem Militär Geld zur Unterstützung von militärischen Aktivitäten zu zahlen. Außerdem schrieb das Gesetz vor, alle, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst ablehnen, nach Beendigung ihres Zivildienstes automatisch als Reservisten der Armee einzuschreiben. Wehrdienstverweigerer unter diesen Umständen zum Zivildienst zu verpflichten, sah die Verfassungskammer als eine Verletzung der Religionsfreiheit an. Das Oberste Gericht von Kirgisistan schloss sich der Entscheidung der Verfassungskammer an und sprach in den ersten Monaten von 2014 insgesamt 14 Zeugen Jehovas frei, die nach bisherigem Gesetz strafrechtlich verurteilt worden waren. Diese Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen beenden nun den siebenjährigen Kampf der Wehrdienstverweigerer um ihr Recht auf Religionsfreiheit. Die Entschlossenheit dieser friedlichen jungen Männer ehrt Jehovas Namen und stärkt unsere Religionsfreiheit in Kirgisistan.
NIGERIA „Jehova hat mich belohnt!“
In Abia, einem Bundesstaat Nigerias, werden Zeugen Jehovas oft bedroht und geächtet, weil sie nicht bereit sind, sich Jahrgangsgemeinschaften * anzuschließen, die für ihre gewalttätigen und spiritistischen Riten bekannt sind. Mitglieder der Jahrgangsgemeinschaft von Asaga Ohafia drangen im November 2005 frühmorgens in das Haus von Bruder Emmanuel Ogwo und seiner Frau ein. Sie nahmen ihnen widerrechtlich ihren gesamten Besitz weg, sozusagen als Zahlung für den Mitgliedsbeitrag. Dem Ehepaar blieb nur noch das, was sie auf dem Leib trugen. 2006 wurden Bruder Ogwo und seine Frau aus ihrem Haus und dem Dorf vertrieben. Die beiden fanden in einem anderen Dorf bei einem Bruder Zuflucht, wo für sie gesorgt wurde. Bruder Ogwo kehrte im nächsten Jahr zwar in sein Haus zurück, wurde aber trotzdem weiter unter Druck gesetzt, der Jahrgangsgemeinschaft beizutreten. Seine Bitte, sein Grundstück zurückzuerhalten, ignorierte man.
Am 15. April 2014 urteilte schließlich das Oberste Gericht des Bundesstaates Abia zugunsten von Bruder Ogwo und anerkannte damit sein verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungs- und Religionsfreiheit. Daraufhin wurde Bruder Ogwo das enteignete Grundstück zurückgegeben. Die Brüder in Asaga Ohafia werden jetzt von der Gemeinschaft nicht mehr so geächtet und können frei predigen.
Als das Gericht das Urteil verkündete, sagte Bruder Ogwo: „Ich bin vor Freude gesprungen, so glücklich war ich. Ich hatte das Gefühl, dass Jehova den Fall gewonnen hatte und die Engel mit mir gewesen waren. Jehova hat mich belohnt!“
RUSSLAND Urteil zugunsten von jw.org
Die vielen rechtlichen Herausforderungen, mit denen unsere Brüder in diesem Land konfrontiert werden, sind „zur Förderung der guten Botschaft ausgeschlagen“ (Phil. 1:12). Obwohl einige Regierungsbeamte und Geistliche unsere Anbetung extrem bekämpfen, bewahren die Brüder in Russland ihre Lauterkeit, und Jehova segnet ihre Anstrengungen.
Das zeigte sich unter anderem an einem positiven Gerichtsentscheid in der Stadt Twer. 2013 reichte die Staatsanwaltschaft von Twer eine Beschwerde bei einem Bezirksgericht ein, um jw.org in ganz Russland verbieten zu lassen. Ohne einen Vertreter von Jehovas Zeugen über die Verhandlung zu informieren, entschied das Gericht zugunsten der Staatsanwaltschaft. entschied zu unseren Gunsten. Dank Jehova und der Gebete der internationalen Bruderschaft kann die Mehrheit der russischen Brüder jetzt wieder die vielen Vorzüge dieser Website nutzen.
Die Brüder erfuhren von der Entscheidung und legten Berufung ein. Am 22. Januar 2014 hob das Regionalgericht in Twer das Urteil der unteren Instanz auf undTÜRKEI sträubt sich weiterhin, das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen
Bariş Görmez, ein Zeuge Jehovas in der Türkei, war über vier Jahre wegen Wehrdienstverweigerung im Gefängnis. Während seiner Haft musste er durch die Militärpolizei grausame Behandlungen erdulden — er wurde getreten und mit Knüppeln geschlagen. Auch in der Gefängniszelle herrschten erschwerte Bedingungen: Da Bruder Görmez gut 2 Meter groß ist, war das vorhandene Bett zu klein. Er musste deshalb quer über zwei Betten in einer völlig verdrehten Lage schlafen. Letztendlich erlaubte die Gefängnisleitung, dass ihm die Ortsversammlung eine größere Matratze besorgte.
2008 reichten Bruder Görmez und drei weitere Zeugen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde ein. Der Türkei wurde vorgeworfen, die Religionsfreiheit zu verletzen, da sie das Recht auf Wehrdienstverweigerung nicht anerkennt. Am 3. Juni 2014 urteilte der EGMR zugunsten der vier Zeugen * und wies die türkische Regierung an, den Brüdern Schadensersatz zu leisten und ihnen die entstandenen Kosten zu erstatten. Das ist das dritte Mal, dass das Gericht in dieser Angelegenheit zugunsten von Jehovas Zeugen und gegen die Türkei entschieden hat. Zurzeit befinden sich in der Türkei zwar keine Zeugen Jehovas im Gefängnis, aber die Angelegenheit kann nicht vollständig geklärt werden, solange die Türkei das Recht auf Wehrdienstverweigerung nicht anerkennt.
Jahrbuch-Berichte aktualisiert
Aserbaidschan: Die Brüder erleben immer wieder, dass Zusammenkünfte durch Polizeirazzien gestört werden und biblische Literatur zensiert wird. Auch erfolgen immer noch Festnahmen im Predigtdienst und andere Menschenrechtsverletzungen. Außerdem lehnt die Regierung weiter die erneute Eintragung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab. In all diesen Angelegenheiten wurden bis jetzt 19 Beschwerden beim EGMR gegen Aserbaidschan eingereicht. Trotz dieser Schwierigkeiten ist Jehovas Segen an der immer weiter wachsenden Zahl an Verkündigern deutlich zu sehen. Noch ein Grund zur Freude war die Veröffentlichung der vollständigen Neuen-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift in Aserbaidschanisch.
Eritrea: In diesem Land geben die Brüder nicht auf, Jehova unter heftiger Verfolgung treu zu dienen. Die drei Brüder Paulos Eyassu, Isaac Mogos und Negede Teklemariam befinden sich seit dem 24. September 1994 im Gefängnis — mittlerweile über 20 Jahre. Beim Gedächtnismahl am 14. April 2014 verhafteten die Behörden rund 150 Zeugen und Interessierte. Die Festgenommenen waren im Alter zwischen 16 Monaten und mehr als 85 Jahren. Als am 27. April 2014 der Sondervortrag gehalten wurde, verhafteten die Behörden nochmals 30 Brüder und Interessierte. Die meisten sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Kasachstan: Der Ausschuss für religiöse Angelegenheiten hat die Einfuhr und Verbreitung von 14 unserer Veröffentlichungen verboten. Unsere Brüder können außerhalb ihrer registrierten Zusammenkunftsstätten nicht ungehindert predigen und etwa 50 Brüder wurden wegen angeblich unerlaubten Predigens verurteilt. Um das persönliche Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen, wurden beim UN-Menschenrechtsausschuss 26 Beschwerden eingereicht.
^ Abs. 1 Ob man sich für oder gegen den alternativen Zivildienst entscheidet, ist dem eigenen Gewissen überlassen.
^ Abs. 1 Eine Jahrgangsgemeinschaft besteht gewöhnlich aus Männern, die ungefähr zur gleichen Zeit im gleichen Dorf geboren wurden.
^ Abs. 2 Buldu und andere gegen die Türkei, Nr. 14017/08, 3. Juni 2014.